Ausschussware

In vorauseilendem Gehorsam hat die rot-grüne Mehrheit im Visa-Untersuchungsausschuss beschlossen, die Beweisaufnahme angesichts der für den Herbst zu erwartenden Neuwahl zu beenden.

Ein klarer Fall der Missachtung gleich dreier Verfassungsorgane.

Begründet wird die vorzeitige Beendigung der Beweisaufnahme damit, dass es gesetzliche Pflicht des Ausschusses sei, noch vor dem Ende der Legislaturperiode dem Bundestag—also dem Auftraggeber des Untersuchungsausschusses—den Abschlussbericht vorzulegen. Nur: Das Ende der Legislaturperiode ist nach gegenwärtigem Stand: 9. Juni 2005) immer noch auf den Herbst 2006 terminiert, auch wenn der Bundeskanzler vor einigen Wochen ankündigte, aktiv auf Neuwahlen bereits im Herbst 2005 hinarbeiten zu wollen.

Über das vorzeitige Ende der Legislaturperiode hat eben nicht der Untersuchungsausschuss für die Visa-Affäre des Auswärtigen Amtes unter dem heimlichen Vorsitzenden der Grünen, Bundesaußenmnister Joschka Fischer, zu entscheiden, sondern der Bundeskanzler (indem er die Vertrauensfrage stellt), der Bundestag (indem er die Vertrauensfrage negativ bescheidet) und—nicht zuletzt—der Bundespräsident (indem er den Bundestag auflöst). Insbesondere dieser letzte Schritt ist aber noch alles andere als klar—schließlich kann der Bundespräsident laut Grundgesetz den Bundestag nach einer verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers auflösen, er muss es jedoch nicht.

Aber auch die beiden ersten Schritt sind noch keineswegs geklärt: Stellt Bundeskanzler Schröder tatsächlich die Vertrauensfrage? Und verweigert ihm seine Koalition tatsächlich das Vertrauen? Wählt der Bundestag am Ende gar per konstruktivem Misstrauensvotum eine(n) andere(n) zum/r Kanzler(in)?

Man darf getrost vermuten, dass die rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss nicht von tiefem Pflichtbewusstsein beseelt war, als sie die Beweisaufnahme unterbrach. Vielmehr ist zu vermuten, dass sie einigen Zeugen aus den eigenen Reihen (u.a. auch Bundesinnenminister Schily) einen unangenehmen und im nun wohl beginnenden Wahlkampf störenden Auftritt vor dem Ausschuss ersparen wollte. Mit diesem Votum aber zeigen die rot-grünen Mitglieder des Untersuchungsausschusses auch, dass sie vor der autonomen Entscheidung von gleich drei Verfassungsorganen (Bundeskanzler, Bundestag, Bundespräsident) anscheinend keinerlei Respekt haben—schließlich nehmen sie deren Entscheidung einfach vorweg.

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