Die EU-Verfassung ist tot
Nach dem negativen Ausgang der Referenden über die Annahme der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden ist die Verfassung für die Europäische Union tot – auch wenn viele führende Politiker sich das nicht eingestehen wollen.
Nachdem gleich zwei Gründerstaaten der EU dem Vertragswerk per Volksentscheid eine Abfuhr erteilten, schlagen viele Europa-Politiker und Eurokraten vor, mit der Ratifizierung in den anderen EU-Mitgliedsstaaten fortzufahren. Dann stünden am Ende des Ratifizierungsprozesses zwei Optionen zur Verfügung:
- Sollten am Ende nur einige wenige Staaten das Vertragswerk abgelehnt haben, könne man in diesen Staaten das Referendum oder den Parlamentsentscheid einfach wiederholen. Die Hoffnung: unter dem Eindruck der überwältigenden Zustimmung in den anderen EU-Staaten kippt die Stimmung in den vormals skeptischen Ländern.
- Ein anderer Vorschlag setzt auf Nachverhandlungen über das Vertragswerk, um die Zustimmung in noch skeptischen Staaten zu sichern und bei wiederholten Voten in Frankreich und den Niederlanden doch noch zu einer Zustimmung zu kommen.
Beide Vorschläge sind zum Scheitern verurteilt:
- Ein erneutes Votum in Ländern, die bereits negativ gestimmt haben, missachtet deren Votum. Wenn etwa Bundeskanzler Schröder sagt, dass der Ratifizierungsprozess auch nach den Voten in Frankreich und den Niederlanden fortgesetzt werden müsse, da jedes Land das Recht und die Pflicht auf eine Stimme habe, hat er Recht – er verkennt aber, dass das eben auch impliziert, ein einmal gegebenes Votum eines Landes auch zu respektieren und nicht einfach so lange abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis stimmt – eine übrigens zumindest in Deutschland typisch sozialdemokratische Unart.
- Auch Nachverhandlungen führen nicht zum Ziel, zum einen, weil sie im Falle von Frankreich und den Niederlanden dort ein zweites Referendum erfordern (s.o.), zum anderen, weil durch eine Änderung des Vertrags alle bis dahin abgegebenen zustimmenden Voten anderer EU-Staaten hinfällig würden, da sie sich auf die ursprüngliche Fassung der Verfassung und nicht auf die neue Version beziehen.
Wie man es auch dreht und wendet: die EU-Verfassung ist zumindestens für den Moment gescheitert. Vielleicht gibt es mal einen neuen Versuch – der aber muss auf einem neu ausgearbeiteten und den Wünschen der Bevölkerung besser entsprechenden Entwurf einer EU-Verfassung fußen und nicht ein bloßer Wiederaufguss der gerade abgelehnten Verfassung sein.
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