In Dubio Contra Reo: Jan Ullrich fährt nicht bei der Tour de France

Heute morgen hat das Team T-Mobile bekannt gegeben, dass die Fahrer Jan Ullrich und Oscar Sevilla sowie deren Betreuer Rudi Pevenage suspendiert sind und die beiden Fahrer damit morgen nicht bei der Tour mitfahren werden. Grund hierfür sind Verdächtigungen, die Fahrer könnten durch die spanische Doping-Affäre belastet sein. Nach einer Besprechung der Chefs der an der Tour de France teilnehmenden Teams werden nun auch ca. 55 andere Fahrer nicht starten – auch ihre Namen sind bei den Untersuchungen in Spanien aufgetaucht.

Das alles hat jetzt einige Folgen:

  • Die diesjährige Tour wird ohne markante Fahrer und Spitzenleute auskommen müssen. Der normale Zuschauer, der sich eher mit einem der nun suspendierten Stars identifiziert hat, wird also eher abschalten.
  • Zumindest die Karriere von Jan Ullrich dürfte damit zu Ende gehen; ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass sich Ullrich das alles noch einmal antut – egal, ob er nun überführt und gesperrt wird oder nicht.
  • Was mich am meisten aufregt: Bislang stehen nur Behauptungen und Verdächtigungen im Raum, es gibt keine Belege und Beweise, die auch nur einen der nun suspendierten ca. 60 Fahrer eindeutig belasten. Dennoch erdreistet sich das “Team” T-Mobile, von ihren beiden suspendierten Fahrern nun den Beweis ihrer Unschuld zu verlangen. Die Unschuldsvermutung und das Prinzip in dubio pro reo scheint den Damen und Herren vom Management gänzlich fremd zu sein.
  • Statt dessen ist es die Aufgabe der verfolgenden Entitäten (z.B. Staatsanwaltschaft, Sportverbände, Anti-Doping-Agenturen, ...) die Schuld der Verdächtigen nachzuweisen. Gelingt ihnen das nicht schlüssig und unumstößlich, dann sollte es auch keine Folgen für die Beschuldigten geben – auch das ist ein rechtsstaatliches Prinzip.

    Zu bedenken ist doch auch Folgendes: Wenn Ullrich (und all die anderen) nun morgen startet und sich dann herausstellt, dass der eine oder andere (oder auch alle nun Verdächtigten?) gedopt haben, kann man sie ohne Weiteres und ohne Probleme aus dem Rennen werfen, und es ist kein Schaden entstanden – außer für die gedopten Fahrer, die dann eindeutig überführt sind und für die ein Ausscheiden während der Tour wohl schmerzlicher und ehrenrühriger ist als ein Startverbot.

    Andersherum ist die Sache allerdings problematisch: Wenn die Verdächtigten nun nicht starten dürfen und sich herausstellt, dass zumindest einzelne (oder gar alle?) Fahrer nichts mit dieser Doping-Affäre zu tun haben, kann man sie nicht nachträglich ins Rennen schicken.

    Und in Rechtsstaaten (zu denen ich Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, ... eigentlich zähle) sollten zwei Rechtsgrundsätze gelten: zum einen die Unschuldsvermutung – und die Pflicht zur Schadensminimierung. Ich halte dieses Vorgehen für grob falsch.

    Ähnliche Artikel in diesem Blog:

    No tag for this post.

Einen Kommentar schreiben

Dieses Blog verwendet Textile für Textauszeichnungen. HTML wird nicht unterstützt.