Kleine Nachhilfe im Urheberrecht für Blogger

Hinweis: Einige der Links in diesem Artikel klickt man besser nicht im Büro an, wenn der Chef hinter einem steht – es sei denn, der Chef ist sehr verständnisvoll oder einsam … :-D

Wie geht das noch einmal mit dem Urheberrecht im WWW/Internet? Eigentlich genauso, wie im real life auch. Was man nicht selbst erdacht/gemacht hat, darf man nur dann verwenden, wenn diese Verwendung explizit erlaubt worden ist. Das gilt auch für den Blogwald.

In einem recht aktuellen Fall wurde ein Blogger abgemahnt, weil in einem von ihm betriebenen Blog zwei u.U. nicht ganz jugendfreie Bilder von Aria Giovanni publiziert wurden. Stein des Anstoßes ist jetzt aber nicht der Inhalt dieser Bilder, sondern die Tatsache, dass der Blogger damit angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Die beiden Bilder waren zuvor zwar schon – zusammen mit vielen anderen Abbildungen der gleichen “Schönheit” – bei Flickr zu sehen gewesen.

Und jetzt wird es interessant: Zwar ist auf jedem einzelnen der bei Flickr gezeigten Bilder von Aria Giovanni im Account eines gewissen Enrique Rodriguez am unteren Bildrand ein Copyright-Hinweis auf den Inhaber der Urheberrechte an diesen Bildern angebracht; es handelt sich dabei um eine Website mit so genanntem adult content – wir dürften alle wissen, worum es sich dabei handelt …

Zudem ist bei der Detailansicht für das inkriminierte Bild auch noch mehr zu lesen:

flickr-aria-giovanni-tags-rights.png

All rights reserved. Genauer kann man es nicht auf den Punkt bringen. Es ist somit für wirklich jeden Flickr-Nutzer klar ersichtlich, dass dieses Bild weder der Public Domain gehört, also quasi zur elektronischen Allmende des Blogwalds gezählt werden darf, noch unter einer wie auch immer gearteten Open-Source-Lizenz steht. Dieses Bild darf also nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers verwendet werden.

Allerdings hat die Geschichte auch noch einen zweiten Aspekt: Soweit ich bisher im Lawblog bzw. direkt beim betroffenen Blogger nachlesen konnte, hat der Blogger das Bild nicht von Flickr heruntergeladen und in sein Blog hochgeladen, also eine Kopie des Bildes angefertigt, sondern vielmehr die “Blog this!”-Funktion bei Flickr benutzt.

Flickr blendet standardmäßig über jedem dargestellten Bild einen “Blog this!”-Button an. Ein Flickr-Nutzer kann seinen Account so einrichten, dass er nach einem Klick auf diesen Button über die Flickr-Oberfläche einen Artikel an sein Blog sendet, in dem das gerade betrachtete Bild eingebunden ist. Man kann also mehr oder weniger einen Artikel der Sorte “Hey, guck mal, was ich hier bei Flickr gesehen habe …” schreiben.

flickr-blog-this-button-in-action.png

Dabei wird das gebloggte Bild nicht in das Blog des Nutzers übertragen, vielmehr enthält der so erstellte Blog-Beitrag ein Image-Tag, dass das Bild bei Flickr referenziert.

Damit ist es rechtlich gesehen alles andere als eindeutig, ob der Blogger nun eine Urheberrechtsverletzung begangen hat oder nicht. Es gab da mal vor einiger Zeit den Fall, dass aus einer Website heraus Wetterkarten aus einem Online-Dienst per IMG-Tag verlinkt wurden. Dieses deep linking ist nicht die feine Art, da die Erstellung von Inhalten (seien es nun Wetterkarten oder Bilder sekundärer Geschlechtsmerkmale) mit einem gewissen Aufwand verbunden sind und die Urheber die erstellten Werke für einen gewissen Gegenwert veräußern möchten – z.B. für Klicks auf Werbebanner oder für ein Monats-Abo einer einschlägigen Website.

Allerdings ist das deep linking auch nicht verboten – jedenfalls nicht per Gesetz. Viele Websites sind dazu übergegangen, das deep linking auf technischem Wege zu unterbinden. Ein Nutzer, der eine Website besucht, welche per deep links Inhalte fremder Websites einbindet, sieht dann u.U. nicht das verlinkte Material, sondern einen mehr oder weniger unfreundlichen Hinweis darauf, dass deep links auf der verlinkten Seite nicht erwünscht sind.

Flickr selbst empfiehlt Bildautoren, die ihre Bilder nicht in irgendwelchen Blogs oder anderen Websites wiederfinden wollen, die Funktion “Blog this!” entweder für alle von ihnen hochgeladenen Bilder oder aber für die zu schützenden Bilder zu deaktivieren. Dies hat im behandelten Fall entweder nicht geklappt, die Autoren haben es vergessen, oder aber – und jetzt wird es interessant – sie haben es bewusst nicht gemacht, ganz nach der Masche: “Mal sehen, wer sich zuerst die Finger verbrennt und wen wir dann abmahnen können.”

Wie dem auch immer ist, von außen entscheiden kann man die Sache nicht. Es rauscht gewaltig in Kleinbloggersdorf, und ich lerne aus der Sache, dass ich keine Bilder von Flickr verwende, auf denen ein Copyright-Vermerk angebracht ist – auch wenn die abgebildeten Dinge( r ) noch so schön sind … :-D

Update(s)

  • Anna Kühne hingegen wünscht den Absendern der Abmahnung alles Gute Schlechte. Ich möchte den Wortlaut hier jetzt lieber nicht wiederholen …

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5 Reaktionen zu “Kleine Nachhilfe im Urheberrecht für Blogger”

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