Embryonale Schizophrenie
Die DFG fordert die Politik auf, die unsinnigen Forderungen des Embryonenschutzgesetzes noch einmal zu überdenken und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten. Doch die lehnt das ab.
Bundesministerin Anette Schavan lehnte am 10.11.2006 im Namen der Bundesregierung diese Forderungen ab und begründete dies auch: Das ESG legt fest, dass in Deutschland nur Eizellen aus Stammzelllinien verwendet werden dürfen, die vor dem 01.01.2002(?) im Ausland angelegt wurden. Dies soll dafür sorgen, dass nicht wegen deutscher Nachfrage nach embryonalen Stammzellen Eizellen extra für die Forschung befruchtet werden.
Da aber geht Frau Schavan gleich in mehrerer Hinsicht in die Irre:
- Die Nachfrage deutscher Forscher nach Stammzellen aus Embryonen wäre auch bei einer völligen Freigabe keineswegs ein Nachfragemonopol oder auch nur ein den Markt bestimmender Nachfrageschwerpunkt. Länder in Asien, aber auch europäische Nachbarn wie etwa Großbritannien forschen verstärkt auf diesem Gebiet und bestimmen daher die Nachfrage. Man darf also getrost davon ausgehen, dass – unabhängig von eventueller deutscher Nachfrage – überzählige Embryonen (aus der Fortpflanzungsmedizin) für Forschungszwecke verwendet werden.
- Die Vorstellung, dass extra für die Forschung Eizellen befruchtet werden, ist an sich schon einmal falsch. Es fallen bei der Behandlung ungewollt kinderloser Paare viele “überzählige” Embryonen an, da der behandelten Frau in aller Regel bei einem Termin gleich mehrere Eizellen entnommen und diese dann befruchtet werden. Dies hat den Hintergrund, dass sich außerhalb des Körpers befruchtete Eizellen nach dem Einsetzen in den Uterus der Frau häufig nicht weiterentwickeln und wieder ausgeschieden werden. Da die Entnahme der Eizellen durch eine Hormontherapie vorbereitet werden muss und für die Frau belastend ist, werden auf diese Art und Weise gleich einige Embryonen “auf Vorrat” produziert und können nacheinander eingesetzt werden, bis die Frau tatsächlich schwanger ist. Typischerweise sind dann noch einige Embryonen übrig. Die werden dann entweder vernichtet – oder aber für die Forschung verwendet. Kein Grund also, Embryonen extra für die Forschung zu erzeugen.
- Fatal für Deutschland ist auch die Vorstellung, man könne mit nationaler deutscher Gesetzgebung die Welt verbessern. Wenn deutschen Forschern die Arbeit mit embryonalen Stammzellen in Deutschland verboten wird, dann gehen diese Sptizenkräfte eben ins Ausland. Nach Großbritannien ist es nicht so weit, und auch die USA haben ihre Vorzüge. Der Effekt ist, dass Deutschland durch diesen brain drain wichtige Forschungskapazitäten verliert, während andere Nationen davon profitieren – übrigens auch von den Forschungsergebnissen, die dann zunächst der dortigen Wirtschaft und den dortigen Menschen zugute kommen. Und: Kein einziger Embryo wurde dadurch gerettet.
- Mit welchem Recht eigentlich erlauben sich Politiker, die Forschung an Stammzellen (genauso wie weite Bereich der Genforschung, die mit Änderungen des menschlichen Erbguts experimentiert) zu verbieten? Mich würde brennend interessieren, wie viele der Politiker selbst von ernsthaften (Erb-) Krankheiten betroffen sind, die – zumindest potentiell und zukünftig – einmal mit einer auf Stammzellen basierenden Therapie oder durch eine gezielte Änderung ihres Erbguts behandelbar wären. Wie viele der Politiker haben Kinder oder andere enge Verwandte, die von solchen Katastrophen betroffen sind?
Wie so oft bei einer solchen Aufzählung von Argumenten gegen zweifelhafte Entscheidungen unserer politischen Kaste könnte man auch diese Liste noch eine gewisse Zeit fortsetzen. Darauf verzichte ich hier jetzt einmal.
Was viel wichtiger ist: Die deutsche Politik ist alles andere als konsequent. Wenn embryonales Leben im frühesten Zustand – also in einem Stadium als Haufen aus vier bis 16 Zellen – bereist schützenswertes menschliches Leben ist, wie um alles in der Welt kann es dann möglich sein, dass wir (die Deutschen) es schwangeren Frauen gestatten, das in ihnen heranwachsende Leben nach einer Pro-Forma-Beratung töten zu lassen?
Die bei einer Abtreibung getöteten Föten sind bereits wesentlich weiter entwickelt als die noch sehr primitiven Embryonen, um die es in der Forschung geht. Ein Fötus hat bereits differenzierte Gliedmaßen, einen Kopf, innere Organe, zeigt Schmerzemfinden und vieles mehr.
Ich möchte mich auf keinen Fall zum moralischen Richter über schwangere Frauen aufschwingen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – für eine Abtreibung entschieden haben. In vielen Fällen ist diesen Frauen die Entscheidung vermutlich alles andere als leicht gefallen, und viele haben nach der Abtreibung noch viele Jahre an seelischen Leiden zu tragen.
Worum es mir geht, ist die inhärente Schizophrenie der deutschen Gesetzeslage:
- Entweder beginnt schützenswertes menschliches Leben im Moment der Zeugung (oder kurz danach). Dann ist weder die Forschung an Embryonen bzw. embryonalen Stammzellen noch ein Schwangerschaftsabbruch – und sei er noch so früh – erlaubt. Selbst die “Pille danach” ließe sich ethisch nicht rechtfertigen.
- Oder ich setze z.B. den Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche als Grenze an und argumentiere z.B. mit Untersuchungen, die belegen, dass erst danach wirklich von einem empfindungsfähigen menschlichen Wesen gesprochen werden kann. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur gesetzten zeitlichen Grenze (u.U. nach einer Beratung) möglich. Dann ist aber eben auch die Forschung an noch viel früheren, wesentlich primitiveren und in ihrer Entwicklung noch bei weitem nicht so fortgeschrittenen embryonalen Zellhaufen erlaubt.
Welche der beiden Positionen man in dieser Frage einnimmt, das ist letztlich eine Frage des eigenen moralisch-ethischen Empfindens. Ich kann aber auf keinen Fall Abtreibungen bis weit in die Schwangerschaft hinein zulassen und gleichzeitig die Forschung an wenigen Stunden alten Embryonen verbieten.
Das passt nicht zusammen. Das ist ein bisschen schizophren. Vielleicht ist es aber auch bloß opportunistisch: Wir halten es in der Stammzellforschung mit den christlich-konservativen Wählern, und in der Abtreibungsfrage mit den eher fortschrittlicheren.
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