Erbschaftssteuer: Überzeugende Argumentationslinie
Ich fasse mir an den Kopf, wenn ich die neuesten Meldungen zur Erbschaftssteuer aus den Reihen der -Groß-Berliner Großen Koalition und aus den Reihen der Ministerpräsidenten höre:
An der Erbschaftssteuer solle – entgegen anderslautender Vorschläge – in einer reformierten Form festgehalten werden. »Die Länder könnten den Ausfall von ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr nicht schultern.« (Edmund Stoiber)
Ich übersetze das mal kurz, damit das wirklich Wichtige etwas augenfälliger wird:
Wir wissen, dass die Erbschaftssteuer bereits versteuertes Einkommen nochmals belastet; das ist nicht in Ordnung und verfassungswidrig, weil es gegen das Verbot der Doppel-Besteuerung verstößt. Aber weil wir so schnell kein Geld woanders herbekommen, machen wir damit einfach weiter.
Eine wirklich überzeugende Argumentationslinie, die man da von unseren Damen und Herren Politikern zu hören bekommt. Vielleicht kann ich da noch lernen und mich dann auch einfach auf finanzielle Schwierigkeiten berufen, wenn ich mal bei etwas Nicht-Legalem (»illegal« klingt gleich so harsch …
) erwischt werde.
Ich habe aber die Vermutung, dass das wieder einmal nur für Politiker gilt. Schade.
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Am 17. April 2007 um 11:17 Uhr
Ich finde es auch gut, dass man sich von Zeit zu Zeit daran erinnert, warum eigentlich Steuern erhoben werden.
Am 17. April 2007 um 12:32 Uhr
Ich gestehe, dass ich Deinen Kommentar nicht eindeutig deuten (hihi!) kann:
Findest Du es nun gut, die Erbschaftssteuer zu erheben, weil damit ja ganz viele wichtige Dinge finanziert werden (warum = wozu);
oder findest Du es richtig, mal darüber nachzudenken, dass bei einem Todesfall ja eigentlich gar kein besteuerungswürdiger Tatbestand vorliegt, Einkommen doppelt versteuert und Familienvermögen sozialisiert wird, so dass eine Abschaffung der Erbschaftssteuer die richtige Alternative wäre?
Am 17. April 2007 um 14:35 Uhr
Ich würde Steuern erstmal keinen anderen Sinn zuerkennen als Einnahmen für den Staat zu bringen. Deswegen mag ich es, wenn die üblichen Verbrämungen wegfallen und das nackte fiskalische Interesse mal wieder hervortritt.