Legal, illegal, egal

Wie man bei SPON und bei golem lesen kann, hat der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gegen Ende seiner Amtszeit im Jahr 2005 die derzeit äußerst umstrittene Online-Durchsuchung von Computern per Dienstvorschrift genehmigt bzw. die Anweisung gegeben, solche rechtlich nicht zulässigen Durchsuchungen durchzuführen.

Ehrlich gesagt bin ich nur mäßig geschockt: Der alten rot-grünen Gutmenschen-Regierung unter Gerhard »der lupenreine« Schröder habe ich damals schon vieles zugetraut; jetzt, im Nachhinein, wo alles herauskommt, traue ich diesen Ex-68ern wirklich fast alles zu – außer, dass sich Deutschland unter ihrer Führung tatsächlich weiterentwickelt hat.

An der nun bekannt gewordenen Erlaubnis von Online-Durchsuchungen per ministerieller Dienstvorschrift stören mich zwei Dinge:

  • Erstens, dass es weder Otto Schily, noch sein Ministerium, noch die damalige Regierung insgesamt es für notwendig befunden hat, die Bevölkerung über diese neue Attacke auf die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers zu informieren. Zumindest das hätte sich anständigerweise gehört – denn wenn es schon nicht gesetzlich legitimiert ist, dass das BKA oder das BVS in meinen Rechner eindringen, dann möchte ich wenigstens wissen, dass diese Organisationen dies nun zumindest potentiell versuchen werden. Als Bürger hat man Rechte, und dazu gehört auch das Recht zu wissen, mit welchen Mitteln der Staat (die Staatsanwaltschaft, die Geheimdienste, die Polizeien, ...) im Falle eines Falles gegen mich vorzugehen gedenkt.
  • Zweitens, und fast noch schlimmer für den Rechtsstaat: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Minister per Vorschrift seinen Beamten ein Fahdungsinstrument (oder – was das angeht – auch irgendeine andere Befugnis) an die Hand gibt, die nach gültiger Gesetzeslage klar verboten ist? Welches Rechtsverständnis lässt der Rechtsanwalt Otto Schily da durchscheinen? Keines, das mir gefällt.

    Hintergrund: Eine Dienstvorschrift soll die gültige Gesetzeslage für den handelnden Beamten verständlich auslegen, damit dieser sich im Alltag nicht immer mit dem kompletten Gesetzestext herumschlagen muss. Eine Dienstvorschrift ist keineswegs geeignet, dem Staat (oder auch dem Bürger) zusätzliche Rechte zu geben oder Pflichten aufzuerlegen. Dies kann nur durch ein vom zuständigen Parlament beschlossenen Gesetz erfolgen.

    Von der Sicherheitspolitik in Deutschland bin ich mehr und mehr enttäuscht. Statt die tatsächlichen Gefahren zu bekämpfen (und z.B. etwas gegen die sich immer weiter ausbreitenden Nebengesellschaften in Deutschland vorzugehen), werden Bürger- und Menschenrechte nach und nach beschnitten – dies kritisiert auch der Datenschutz-Beauftragte des Bundes, Peter Schaar. Mit dieser Salamitaktik wird dann Schritt für Schritt erreicht, wovon sonst nur totalitäre Staatslenker träumen dürfen: Der gläserne Bürger, der dem Auge des Gesetzes (und der Mächtigen) nahezu schutzlos ausgeliefert ist.

    Hoffentlich trägt diese Enthüllung nun dazu bei, uns Bürger gegenüber den Gefahren eines allzu datenhungrigen Staates zu sensibilisieren. Ansonsten können wir uns bereits jetzt schon mal von vielen lieb gewordenen Freiheitsrechten verabschieden – und einen Staat begrüßen, der die vermeintliche Sicherheit seiner Bürger über deren Freiheit stellt.

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