Nur ein bisschen
Dass ich wie wohl die meisten liberal denkenden Menschen die von Teilen der Bundesregierung angestrebte Online-Durchsuchung mit großen Magenschmerzen betrachte als völlig ungeeignetes Fahndungsmittel ablehne, ist wohl eher weniger überraschend.
Was allerdings Volker Kauder im gestern ausgetrahlten Morgenmagazin des ZDF zur Online-Durchsuchung von sich gab, das hat mich schon schlucken lassen.
Es gehe bei der Online-Durchsuchung nur um einige wenige Fälle pro Jahr, und er könne wirklich nicht verstehen, wie man da etwas dagegen haben könne.
Also, ich habe immer ein Problem damit, wenn staatliche Stellen ein vom Grundgesetz nicht gedecktes Instrument benutzen, wenn sie dieses bereits ohne Information von Parlament und Gerichten genutzt haben (Hallo, Herr Schily!) und wenn trotz eines vom Bundesinnenministers verkündeten Stopps der Weiterentwicklung der dazu verwendeten Software eben jene Software dann doch plötzlich »fast fertig« ist (wie konnte das denn passieren?).
Da hilft es dann auch nichts, wenn es »nur ein paar Fälle pro Jahr« sind.
Entweder ist ein Fahndungsinstrument verfassungskonform; dann wird es in aller Regel ein Gesetz oder eine Verordnung geben, in der Vorbedingungen, Einsatz, Informationspflichten und anderes im Zusammenhang mit diesem Fahndungsinstrument geregelt wird.
Oder – und das ist bei der Onlinedurchsuchung der Fall – das Fahndungsintrument ist eben nicht verfassungskonform, es gibt noch (?) keine entsprechenden Gesetze und/oder Verordnungen; dann darf dieses Fahndungsinstrument auch nicht eingesetzt werden.
Der Hinweis, dass es nur »ein paar Fälle pro Jahr« seien, erinnert ein bisschen an ein kleines Kind, dass trotzig nur noch ein bisschen länger aufbleiben möchte. Doch während bei diesem Kind ein um fünf Minuten verschobenes Zu-Bett-Gehen die Dauer des Schlafes auch nur geringfügig verkürzt, ist bereits die erste Onlinedurchsuchung ein Sündenfall: nämlich ein Bruch der grundgesetzlich verbrieften Abwehrrechte der Bürger gegenüber einem immer intrusiver, ja invasiver werdenden Staates.
Merke: Eine Verfassung ist ein absolutes Gesetzeswerk, dass auch nicht »nur ein paar Mal pro Jahr« gebrochen werden darf – schon gar nicht von staatlichen Stellen.
Ähnliche Artikel in diesem Blog:
Tags: Grundrechte, Onlinedurchsuchung, Privacy







