Ich bin wahrlich kein überzeugter Anhänger der christlichen Kirchen, für meinen Glauben brauche ich keinen Vorbeter. Was nun aber ein Arbeitsgericht entschieden hat, finde ich doch bemerkenswert und aus Sicht der Kirchen absolut fatal: Wie man beim Spiegel Online nachlesen kann, ist die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin um einen Arbeitsplatz beim Diakonischen Werk ein Verstoß gegen des Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), vulgo: das Antidiskriminierungsgesetz.
Na toll: Jetzt muss also die christliche Glaubensgemeinschaft bei der Anstellung von Arbeitnehmern hinnehmen, Glaubensfremde anstellen zu müssen, wenn sich für die Ablehnung kein anderer Grund finden lässt. Ob das einer religiösen Gemeinschaft wirklich zumutbar, wage ich einmal stark zu bezweifeln.