Schäuble, Papier, Terror
Schäuble hat sich am Papier geschnitten, könnte man fast meinen. Der Präsident des Bundesverfassungsberichts (BVG), Hans-Jürgen Papier, hatte sich in einem Interview recht kritisch (bis ziemlich ablehnend) mit den Gesetzesvorhaben unseres Bundesinnenwolfgang Schäuble auseinandergesetzt. Ob es eine gute Sache ist, wenn sich unsere höchsten Richter per Interview in Massenmedien zur aktuellen Politik äußern, wurde bereits bei den Bissigen Liberalen diskutiert.
Ich denke, so lange Politiker vom Schlage eines Wolfgang Schäubles Gesetze vorschlagen, muss man da auch als Bundesverfassungsrichter durchaus mal präventiv tätig werden – und Prävention ist bei der Verteidigung unseres (Rechts-) Staats doch besonders wichtig, gelle, Herr Schäuble?
Die Schelte von Papier hat Wolfgang Schäuble gleichwohl nicht auf sich sitzen lassen, sondern ordentlich zurückgekeilt, nach dem Motto: »Was fällt dem denn ein!«
Nun hat er sich den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als Ziel eines ungewöhnlichen Angriffs ausgesucht. Papier ist CSU-Mitglied und gilt als konservativ, allerdings in einer weniger exzentrischen Weise als der Innenminister. Hintergrund war, dass Papier in einem Interview erklärt hatte, die zwingenden verfassungsrechtlichen Hürden würden auch für ein neues Luftsicherheitsgesetz mit Abschussoption kaum zu nehmen sein.
[ heise.de ]
Interessant und zutreffend finde ich, die politische Gesinnung von Wolfgang Schäuble »exzentrisch« zu nennen, also nicht in der Mitte, sondern außerhalb der Mitte zu verorten.
Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte nun der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für “Ratschläge” zur Ausgestaltung solcher Gesetze “nicht demokratisch legitimiert”.
[ heise.de ]
Hier sind nun zwei Dinge zu erwähnen:
- Zum einen reicht es Bundesinnenwolli Schäuble wohl nicht, sich einmal mit einem Luftsicherheitsgesetz eine blutige Nase in Karlsruhe zu holen. Nein, das muss auch noch ein zweites Mal sein.
- Zum anderen hat er offenbar die seltsame Auffassung, man müsse »demokratisch legitimiert« sein, um seine Meinung zu Gesetzesvorhaben oder auch schon beschlossenen Regelungen zu äußern. Nun, dieses Recht steht in einer Demokratie (noch!) jedem zu. Auch wenn die geäußerte Meinung von Schäubles Meinung abweicht.
Zum Schluss noch eines: Ich persönlich stehe beim Luftsicherheitsgesetz prinzipiell schon auf dem Standpunkt, dass es besser ist, ein von Terroristen entführtes und auf ein Hochhaus/Stadion/Menschenmenge zurasendes Flugzeug mit 100 Passagieren an Bord abzuschießen, um damit tausende Leben am Boden zu retten, zumal die Passagiere den Anschlag ohnehin nicht überleben dürften.
Hier wird dann auch nicht ein Leben gegen ein anderes aufgerechnet, was tatsächlich nach dem Grundgesetz nicht zulässig ist. Hier werden 100 Leben mit einer Restdauer von einigen Sekunden/Minuten gegen einige Tausend Leben mit einer Restdauer von jeweils einige Jahren/Jahrzehnten gegeneinander gestellt, und warum nun ein Leben am Boden (zumal es noch länger dauern wird) weniger wert sein soll als ein Leben an Bord des Flugzeugs (das ohnehin in wenigen Minuten zu Ende ist), das will mir nicht einleuchten.
Gleichwohl bin ich aber auch der Ansicht, dass man nicht alles gesetzlich regeln muss. Lassen wir doch einfach offen, wie wir als Bundesrepublik im Falle eines terroristischen Angriffs reagieren: ob nun mit einem Abschuss oder nicht, ob mit einem Vergeltungsschlag gegen das Herkunftsland der Terroristen oder nur mit einem Protest bei den Vereinigten Nationen. Denn diese Unsicherheit macht es den Terroristen eher schwerer, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen.
Nett ist auch die Ansicht von Schäuble, die grundgesetzlich geschützten Menschrechte mit »normalen« Gesetzen aushebeln zu können:
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
[ heise.de ]
Und ich fände es auch aus anderen Gründen fatal, die Verantwortlichen im Falle eines Falles per Gesetz zum Abschluss zu zwingen, statt ihnen die Entscheidung zu überlassen; natürlich bedeutet die Last der Entscheidung dann Stress und birgt die Gefahr einer Fehlentscheidung. Wer aber als Politiker oder Führer bei Polizei und Bundeswehr in einer solchen Entscheidungsposition ist, der wollte auch die entsprechende Verantwortung übernehmen, der wollte dorthin.
Und es kann natürlich auch beides eine Fehlentscheidung sein: Abschuss oder nicht, mit Gesetz oder nicht.
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Tags: CDU, Wolfgang Schäuble







