Wehrgerechtigkeit oder was man dafür halten soll

Im SPON können wir eine Meldung darüber lesen, dass etwa 42 Prozent der jungen Männer in Deutschland dauerhaft und weitere drei Prozent zumindest zeitweise untauglich für den Wehrdienst und damit auch für die Landesverteidigung sind.

Weiter wird in diesem Artikel (aus meiner Sicht zutreffend) spekuliert, dass dieser untypisch hohe Anteil an Wehruntüchtigen seine Ursachen wohl nicht in einer tatsächlichen dramatischen Verschlechterung der Gesundheit unter deutschen Jugendlichen hat, sondern politisch gewollt ist. Schließlich seien die Ausmusterungsraten in europäischen Nachbarländern typischerweise um die zehn Prozent angesiedelt.

Daher liegt der Schluss nahe, dass der stark rückläufige Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichtigen die Musterungskriterien diktiert, damit Wehrgerechtigkeit simuliert werden kann. Denn wenn von 90 Prozent Wehrtauglichen eines Jahrgangs dann nur ein Drittel (oder gar noch weniger) tatsächlich zum Dienst antreten müssen, gibt das natürlich Anlass zu Unmut unter den tauglich Gemusterten.

Ein wirklicher Kracher, den ich diesem Artikel entnehmen kann, ist aber die Abschaffung des Tauglichkeitsgrades T3 vor einigen Jahren. Meine Zeit bei der Bundeswehr ist schon ein bisschen her, daher habe ich das wohl nicht mitbekommen. T3-Gemusterte waren meiner Erinnerung nach keineswegs einbeinige Taubstumme, die für den militärischen Dienst wirklich nicht eingesetzt werden konnten; tatsächlich waren sie halt nicht so fit wie die T1-Typen (Fallschirmjäger und Fernspäher) oder T2er (»normale« Infanteristen etc.). Dennoch konnten und wurden die T3er vielfach eingesetzt und konnten durchaus auch ein Gewehr halten und in Richtung Feind anlegen.

Natürlich ist es so, dass der Anteil der tatsächlich zum Dienst Eingezogenen an den insgesamt als tauglichen Eingestuften höher wird, wenn ich die Tauglichkeitskriterien immer höher schraube. Dadurch wird meine Grundgesamtheit kleiner, so dass ich plötzlich nicht mehr nur 20 Prozent eines gesamten männlichen Jahrgangs einziehe, sondern die Hälfte aller tauglich Gemusterten.

Allerdings: Dieses Vorgehen ist auch diskriminierend und erhöht die tatsächliche Wehrgerechtigkeit kein bisschen. Denn wenn ein junger Mensch in Deutschland jetzt das doppelte »Pech« hat, sowohl ein Mann als auch körperlich besonders fit zu sein, wird er nun dafür mit einem Jahr Dienst »belohnt«.

Die Musterung hatte früher einmal dazu gedient, die wirklich Untauglichen auszumustern. Dabei handelte es sich typischerweise um die wirklich Kranken bzw. körperlich Eingeschränkten. Mit diesen konnte die Bundeswehr tatsächlich nichts anfangen, zudem waren diese Menschen mit ihren körperlichen Einschränkungen ohnehin schon genug belastet.

Nach dem heutigen Stand der Musterungskriterien geht es aber nicht mehr um den Ausschluss und Schutz der Schwächsten, sondern um die Selektion und Benachteiligung der Stärksten. Eine eigentlich positive Eigenschaft, nämlich Gesundheit und hohe körperliche Leistungsfähigkeit, wird dem Träger dieser Eigenschaften zum Nachteil.

Zwar wird das Musterungsverfahren dadurch insofern weniger willkürlich, als dass von den tauglich Gemusterten nicht nur einige wenige Unglückliche dann auch zum Dienst antreten müssen, sondern viele – wenn auch immer noch nicht alle.

Gleichzeitig wird das Musterungsverfahren aus oben beschriebenen Gründen aber auch ungerechter, da es nicht mehr um den Schutz einer ohnehin schon benachteiligten Minderheit von körperlichen »Minderleistern« geht, sondern um eine für die Betroffenen äußerst belastende Auslese der Leistungsfähigsten.

Auch das ist ein Mangel an Wehrgerechtigkeit.

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