Liberalität und Nichtraucherschutz
Drüben bei den Bissigen Liberalen wird wieder mal über die Nichtraucher-Gesetze diskutiert und ein aus meiner Sicht recht falsches Verständnis von Liberalität offenbart.
Was ist liberal?
Liberal ist, wenn man den Einfluss des Staates und der Gesellschaft auf den einzelnen Bürger auf ein unabdingbares Minimum begrenzt. Liberal ist, den Staat so zu strukturieren, dass er nur das leistet, was nicht auch aus privater Initiative heraus geleistet werden kann.
Wir brauchen also Gesetze und Strafverfolgungsorgane, die z.B. Diebstahl, Raub und Mord verfolgen und ahnden. Wir brauchen eine Regierung, die die Interessen des deutschen Volkes nach außen vertritt. Wir brauchen eine Bundeswehr, die die äußere Sicherheit garantiert.
Wir brauchen aber auch Regeln, um Menschen ihre Grenzen aufzuzeigen, wenn sie durch ihr Verhalten anderen Menschen schädigen. Und hier kommen wir wieder zum Thema Nichtraucher-Gesetze.
Die Nichtraucher-Gesetze – eigentlich überflüssig
Manchem Liberalen sind diese Gesetze ein Dorn im Auge, weil schon wieder Gesetze erlassen werden, um eine vermeintliche Freiheit des Einzelnen abzuschaffen, in diesem Fall die freie Entscheidung, in der Eckkneipe nicht nur einen zu kippen, sondern auch eine zu knarzen.
Und ich stimme zu: Die Nichtraucher-Gesetze sind eigentlich unsinnig, man hätte sie nicht gebraucht. Ohne jedes juristische oder moralische Problem hätte man das materiell Gleiche (nämlich das Rauchverbot in Restaurants, Kneipen, ...) aus den bereits bestehenden Gesetzen ableiten können: Schließlich ist die absichtliche oder fahrlässige körperliche Schädigung eines anderen nicht erst seit gestern unter dem Fachterminus Körperverletzung bekannt und auch strafbewert verboten.
Schon daher ist das Rauchen in Gegenwart von anderen Menschen, die das nicht möchten, meiner bescheidenen Meinung nach nicht zulässig.
Trotzdem hat man sich dazu entschlossen, das noch einmal explizit zu kodifizieren und in Gesetzesform zu gießen. Es geht bei den Nichtraucher-Gesetzen ganz klar um den Gesundheitsschutz derjenigen, die sich das Teer nicht freiwillig durch die Lunge ziehen wollen und durch ihre Umwelt dazu gezwungen werden.
Wäre es nun tatsächlich so, dass das Rauchen nur noch in der eigenen Wohnung und auch nur bei Zustimmung aller Anwesenden erlaubt wäre, dann wäre die Geschichte hiermit zu Ende.
Ist sie aber natürlich nicht. Denn natürlich kommt es zu Ausweichhandlung der Betroffenen. Da werden Kneipen und Bars von ihren Besitzern schnell in Raucherclubs umgewidmet, und schon darf – wenn auch nur mit kostenlos und unbürokratisch erhältlicher Mitgliedskarte – weitergequalmt werden.
Kneipiers zwischen Pest und Cholera
Für die Kneipenbesitzer war das Nichtrauchergesetz hier in Bayern natürlich eine Katastrophe, und zwar deshalb, weil es handwerklich so schlecht gemacht worden ist, dass es die Gründung der Raucherclubs zuließ. Ein Wirt steht jetzt also vor der Wahl, das Gesetz ernst zu nehmen (und Raucher als Kunden zu verlieren), oder seine Kneipe in einen Raucherclub umzuwandeln (und dann Laufkundschaft zu verlieren und als Verein keine wirtschaftlichen Ziele mehr verfolgen zu dürfen). Was der Wirt auch tut – er tut das Falsche.
Aus Sicht der Gastronomen wäre es besser und richtig gewesen, die Sache eindeutig und ohne Schlupflöcher zu klären. Dann wäre die Sache klar, alle müssten sich an das Rauchverbot halten, keiner müsste sich über Umsatzeinbußen beklagen.
Was tun als Nichtraucher?
Der Hinweis darauf, dass schließlich niemand gezwungen ist, eine Kneipe (oder jetzt eben einen Raucherclub) zu besuchen, führt ins Leere: Denn warum soll sich derjenige, der seiner Umwelt eben nicht die eigenen Präferenz für Körpergifte aufzwingen möchte, in seiner Freiheit beschneiden lassen?
Und für die Nichtraucher hat sich auch nicht viel gebessert: Restaurants sind jetzt zwar tatsächlich rauchfrei, die typische Dorf- oder Eckkneipe für das schnelle Helle nach der Arbeit hingegen ist weiterhin verraucht – und zwar ohne Aussicht auf Änderung.
Rauchen als Körperverletzung
Was also ist notwendig? Ganz einfach, eine Anwendung des gesunden Menschenverstands und die juristische Qualifikation des Rauchens als das, was es ist: Selbstschädigendes Verhalten und Körperverletzung am anderen.
Und genau dieser Punkt ist es, der meiner Meinung nach zu wenig beachtet wird: Jede andere Form der Körperverletzung wird geahndet, und man kann sich auch nicht mit dem Argument herausreden, der andere hätten auch zugeschlagen – in diesem Fall werden beide Parteien bestraft. Also wären auch Raucherclubs bei einer Qualifizierung des Rauchens als Körperverletzung nicht zulässig.
Welche Änderungen können helfen?
Ein paar erste Schritte zur schnellen Hilfe wären aber recht problemlos durchsetzbar:
- Für die Eröffnung eines Raucherclubs ist die Zustimmung des kommunalen Parlaments erforderlich. Alternativ möglich wäre eine andere Form der Lizenzierung.
- Pro Gemeinde dürfen nur eine begrenzte Anzahl von Raucherclubs betrieben werden.
- Es wird streng überwacht, dass der Raucherclub keinen Gewinn abwirft.
Besonders der letzte Punkt dürfte die Betreiber von Raucherclubs vor Probleme stellen. Denn anders als etwa eine Vereinskneipe, die vom Fußball-Club räumlich und personell getrennt ist, ist der Raucherclub mit dem Vereinslokal identisch. Ob sich da eine juristisch und fiskalisch saubere Trennung zwischen dem nicht auf Gewinn ausgerichteten Raucherclub und dem sehr wohl auf Gewinn gerichteten Lokal durchführen lässt, wage ich zu bezweifeln.
Rekurs: Was ist liberal?
Ein wichtiger Punkt und eine Bitte an all diejenigen Liberalen, die sich für das nur vermeintlich liberale Recht auf Körperverletzung am anderen einsetzen: Erkennt, welche Position hier die wirklich liberale ist.
Unsinnige Vergleiche und Einwände
Folgender Vergleich funktioniert viel besser: Wir unterteilen Kneipenbesuchern künftig in solche mit mitgeführtem Knüppel und solche ohne Knüppel. Die mit dem Knüppel finden es prima, andere Leute zu knüppeln; die Leute ohne Knüppel finden es besser, wenn sie nicht geschlagen werden und verzichten auch darauf, andere Menschen zu schlagen.
Und jetzt kommt es: Wir geben das Knüppeln einfach frei. Wer will, darf knüppeln. Jeden anderen. Unentgeltlich. So viel man möchte. Jederzeit.
Ist das liberal? Natürlich nicht.
Ist Alkohol nicht genau so schädlich und müsste verboten werden?
Ein weiterer unsinniger Vergleich ist der mit dem Alkoholgenuss. Zum einen ist Alkoholkonsum in Maßen nach heutigem Erkenntnisstand nicht schädlich, zum anderen schädigt sich ein heavy user in erster und praktisch ausschließlicher Linie selbst. Ein Raucher schädigt vom ersten Zug an sich selbst und aller anderen in seiner Umgebung.
Was tun am Arbeitsplatz?
Und auch die Argumentation bei anderen Problemen beim öffentlichen Rauchen sind … problematisch. So wird z.B. darauf hingewiesen, dass es ja nicht nur Gäste in Kneipen gibt, sondern auch Angestellte. Diese können nicht einfach ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, wenn ihnen die Luft zu dick wird.
Argument von SteffenH: Die Kneipen-Angestellten könnten sich auch weigern, dort zu arbeiten. Der nächste Arbeitnehmer, der sich zur Arbeit in der gesundheitsschädlichen Umgebung bereitfindet, wird auch sicherlich während der Gehaltsverhandlungen (gibt es die auf dieser Ebene denn überhaupt?) einen Risikoaufschlag aushandeln können.
Dieses Argument halte ich für falsch. Der Arbeitsplatz hat nicht offenkundig gesundheitsschädlich zu sein. Punkt.
Außerdem: Wie vermittele ich meinem Vermittlungs-»Experten« in der örtlichen Agentur für Arbeit, dass ich erstens meinen bisherigen Job verloren habe, weil ich keinen Rauch einatmen wollte, und dass ich zweitens praktisch unvermittelbar bin, da ich mit jedem Gastwirt wieder die gleichen Probleme bekommen werde?
Und: Muss ich mich bei der Arbeit wissentlich und direkt schädigen? Rauchen hat ja nicht nur Langzeitfolgen wie Lungenkrebs, sondern auch kurzfristige wie verminderte körperliche Leistungsfähigkeit, verminderte Sehschärfe, verminderte Durchblutung des Gehirns, verminderte Zeugungsfähigkeit und Qualität der Spermien, und so weiter.
Fazit und Aufruf an alle Liberalen
Fragen über Fragen also, und es gibt nur eine Antwort: Rauchen wird verboten. Persönliche Freiheit endet dort, wo sie beginnt, andere einzuschränken oder gar zu schädigen.
Die einzige für einen liberalen Geist mögliche Position ist daher die Forderung nach einem kompletten Rauchverbot, sobald andere Menschen betroffen sind.
Wer will, soll solo und zu Hause bei geschlossenen Fenstern rauchen.
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Tags: Liberalität, Nichtraucher








Am 21. April 2008 um 22:29 Uhr
Das interessante an den Argumentationen für das Rauchverbot ist, daß sie konstant dieselben Argumente wiederholen, obwohl die klarerweise alle falsch sind.
Das zum Beispiel. Es geht an keinem Punkt um die “freie Entscheidung, in der Eckkneipe [...] eine zu knarzen”, sondern ausschließlich um die freie Entscheidung jedes einzelnen Kneipenbetreibers, ob er das zulassen will. Das Recht dazu wird ihm von den Verbotlern regelmäßig abgesprochen, weil Gaststätten offenbar als gemeinschaftlich-staatliches Eigentum betrachtet werden, daß der Wirt nur als Lehen erhalten hat. Immerhin: Diese Position dann als “die einzig liberale” anzupreisen, ist wenigstens amüsant. Ansonsten ist die damit verbundene Anmaßung eher ärgerlich.
Je weniger man selbst entscheiden kann … darf … muß, desto liberaler ist die Sache selbstredend.
Das alte Grundrecht auf die rauchfreie Kneipe, oder, anders ausgedrückt, das Wohlverhalten des Wirtes. Wo ist das bloß kodifiziert?
Auch das ist ganz offensichtlich falsch: Körperverletzung ist, Einwilligung vorausgesetzt, nicht prinzipiell strafbar und wird oft sogar mit viel Bohei im Fernsehen übertragen. Wer in eine verrauchte Kneipe gehen zu müssen meint, willigt offenkundig ein. So einfach ist das.
Ist erledigt.
Man muß natürlich genau beachten, was verglichen wird. Auch heißt “vergleichen” nicht “Identität behaupten”.
Und jetzt kommt es: Wir geben das Knüppeln einfach frei. Wer will, darf knüppeln. Jeden anderen. Unentgeltlich. So viel man möchte. Jederzeit.
Auch wieder ein schönes Beispiel dafür, wie in paternalistischem Duktus der arme, Irre Wirt aus der Rechnung gestrichen wird: Dem sollte die Entscheidung obliegen, ob seine Gäste sich knüppeln dürfen, oder nicht, nicht “uns” oder sonst einer höheren Macht. Mangels Interesse an einer solchen Erfahrung würde ich eine Knüppel-Kneipe wohl nicht aufsuchen, und eine Kennzeichnungspflicht wäre da, wie auch bei Raucherkneipen, eine durchaus sinnvolle Sache. Aber wenn der Wirt und die Gäste sich frei zum Knüppeln entscheiden (und der Wirt eine Entscheidung dafür gleichsam zur Einlaßbedingung macht) geht mich das nichts an, solange ich nicht dem Irrglauben verfallen bin, die Kneipe gehöre ja eigentlich mir und der Wirt sei nur mein Knecht.
Ad “Arbeitnehmerschutz”:
Wer in einer Raucherkneipe arbeitet, der arbeitet in einem Betrieb, dessen Zweck es ist, Räumlichkeiten zum Trinken und Rauchen bereit zu stellen. Zu fordern, daß das produzierte Produkt zum Zwecke des Arbeitnehmersschutz wesentlich verändert werden müsse (und ob die Veränderung wesentlich ist oder nicht haben meines Erachtens nicht Du, ich oder der Kaiser zu entscheiden, sondern wieder einmal nur der Wirt, ohne den man die Rechnung so gerne macht) ist genauso sinnvoll wie die Forderung, Dachdecker sollten nur ebenerdig arbeiten müssen.
Wenn einem der Gedanke mißfällt, daß jemand staatlich gezwungen werden könnte, in einer Raucherkneipe zu arbeiten, dann kann man sich ja gegen den staatlichen Zwang wenden. Das ist tatsächlich etwas, das den Stimmbürger auch was angeht.
Prinzipiell würde ich da sogar zustimmen, was z.B. Ämter betrifft, deren Besuch die anderen Betroffenen tatsächlich nicht vermeiden können. Aber so, wie das hier präsentiert wird, kann ich nur noch hinzufügen: Die einzige Möglichkeit, die Bildung in diesem Lande noch zu retten, ist die konsequente Förderung des Analphabetismus.
Am 22. April 2008 um 11:29 Uhr
Gehen wir doch mal ganz auf den Kernpunkt zurück, ganz einfach gefragt:
Sollte eine Person über die Lungen eines anderen entscheiden? Sollte ein Raucher entscheiden was ein Nichtraucher mitraucht, obwohl kein Nichtraucher einem Raucher die Zigarettenmarke vorschreibt?
Da Gaststätten zudem öffentliche Plätze und Arbeitsplätze sind, an dem die Arbeitnehmer eben nicht ausweichen können, ist ein Gesetz, das zudem als allerletztes mittel nachdem alle Apelle und freiwillige Vereinbarungen gescheitert waren, vollkommen fair.
Jeder hat das Recht zu rauchen. Jeder hat das Recht nicht mitrauchen zu müssen. Der Raucher kann jederzeit draussen rauchen, der Nichtraucher kann seine Lungen nicht draussen lassen.
Da der Rauch in Kneipen kein Berufsrisiko ist (denn wenn es das wäre hieße das ja das man nur mit Rauch eine Kneipe betreiben könnte, und das es nirgends auf der Welt rauchfreie Gastro-Arbeitsplätze gebe), ist ein Gesetz auch hier vollkommen legitim.
Es scheint mir als stören sich vermeintliche liberale hier vielmehr am Begriff “Verbot” als an der inhaltlichen Sache. So könnte man es aber auch umdrehen und fragen: “Warum soll Nichtrauchern das atmen verboten werden?”.
Im übrigen muss auch niemand in Ämter gehen, genauso wenig wie jemand Bus oder Bahn fahren muss – ergo müsste das rauchen in allen Schulen, Bussen, Bahnen oder Ämtern erlaubt sein, weil ja wirklich niemand gezwungen wird aus dem Haus zu gehen. Nein, diese Erklärungen sind doch absurd. Man “muss” ins Amt gehen, mit der Bahn zur Arbeit kommen, aber arbeiten gehen muss der Kneipenangestellte nicht?
“Je weniger man selbst entscheiden kann … darf … muß, desto liberaler ist die Sache selbstredend.”
Korrekt, ohne Rauchverbot konnte der NR nichts selber entscheiden, während der Raucher entscheiden konnte. Mit Rauchverbot kann sowohl der Raucher entscheiden (ihm ist es nicht genommen zu rauchen – nur halt dort wo andere nicht tangiert werden), als auch der Nichtrauher.
Wenn einem die Selbstbestimmung abgenommen wird weil ein anderer entscheiden wo man sich sozialisiert, wo und ob man mitrauchen muss, hat das nichts mit Liberalität zu tun. ICH möchte entscheiden ob ich rauche oder nicht, nicht der Wirt oder ein Raucher. ICH habe für mich die private, individuelle Entscheidung getroffen nicht rauchen zu wollen. Da soll sich auch niemand reinreden.
Die zusammengefasste Argumentation der “bissigen Liberalen”. Zwar soll die “Freiheit erhalten bleiben”, aber was soll dafür alles aufgegeben werden?
– der Nichtraucher soll zu Hause bleiben – der Angestellte in der Kneipe wird gezwungen mitzurauchen – der Angestellte in der Kneipe soll seinen Job aufgeben – Raucher und Nichtraucher sollen unnötigerweise separiert werden, Ghettos entstehen – der Nichtraucher soll seine Entscheidungsfreiheit dem Raucher übertragen
Auf der anderen Seite hingegen steht nur das ein Raucher 20cm vor die Tür muss für 10s – das ist alles. Keine große Freiheitseinschränkung wie ich meine, zumal er das rauchen freiwillig tut, und niemand ihn zwingt in einer Kneipe zu rauchen, die Gastronomie aufzusuchen wo er doch weiß das dort das rauchen untersagt ist.
”, weil Gaststätten offenbar als gemeinschaftlich-staatliches Eigentum”
Gesetze zum Gesundheitsschutz oder zur Hygiene hindern den Wirt nicht an seinem Eigentum. Es bleibt seines. Sobald er aber einen lizensierten Gewerbebetrieb aufmacht hat er sich wie alle anderen an bestimmte Regeln zu halten, genauso wie der Bäcker der sich vor den Brötchen die Hände waschen muss, oder der Fleischhandel der kein Gammelfleisch anbieten darf, und trotzdem nicht zum Staatsbetrieb wird weil Gammelfleisch verboten ist.
Was der Wirt privat macht ist seine Sache, nur sind weder die Lungen der Gäste sein Eigentum, noch die der Angestellten, noch ist seine Kneipe rein privat.
“Wer in eine verrauchte Kneipe gehen zu müssen meint, willigt offenkundig ein. So einfach ist das.”
Es gibt keine Möglichkeit für Raucherkneipen, deswegen stellt sich die Frage garnicht.
Wenn Alkoholiker ihre Autos mit “achtung, ich trinke am steuer” kennzeichnen, willigt dann auch jeder Teilnehmer am Straßenverkehr der Körperverletzung ein die ihn womöglich trifft? Nein.
Nochmal, wir reden hier nicht über private Orte, Dinge die nur den Konsumenten betreffen oder tangieren, wird reden über Dinge an öffentlich-zugänglichen Pubs (pub = public), die zugleich Arbeitsplätze sind, an dem sich die Angestellten also aufhalten müssen, und die eine Lizenz zur Eröffnung brauchen und sich wie alle anderen Marktteilnehmer an simple Gesetze halten müssen (kein pinkeln in die suppe, kein rauchen in der Küche). Dazu kommt dann die Frage der Selbstbestimmung: entscheidet der Thekennachbar über meine Lungen oder ich selbst?
Und schlußendlich gibt es kein Anrecht auf Raucherkneipen oder darauf überall rauchen zu dürfen. Und es gibt auch keinerlei Zwang als Raucher eine rauchfreie Kneipe aufzusuchen wenn es dem Raucher nicht passt. Er hat die freie Wahl dort nicht hinzugehen. Ich habe als Sportschütze auch kein Recht einzufordern das ich überall Sportschütze spielen darf.
Am 22. April 2008 um 11:37 Uhr
Das wirklich absurde in Bayern ist das selbst viele Vereinstreffs/Schützengruppen, nachdem ihre Kneipe zum raucherclub wurde, sich ein neues Lokal gesucht haben, und das selbst in den Kneipen, die jetzt Raucherclubs sind, die Umsätze genauso sind wie vorher. Die Mehrheit der Wirte in Bayern befürwortet ja das Rauchverbot, und der Verein zum Erhalt…ist ja keine Wirteverein sondern ein Raucherverein der kein Interesse am wirtschaftlichen Überleben der Wirte hat. Das heißt, das der Raucherverein nur rauchen will, wenn deswegen Wirte Pleite gehen ist denen dies vollkommen egal, wenn Wirte Pleite gehen weil sich tausende für Umbauarbeiten ausgeben müssen ist dies dem Raucherverein egal, wenn tausende Kneipen Pleite gehen weil nur in “Einraumkneipen” geraucht werden soll (Forderung des Vereins) ist diesen das egal, wenn der Wettbewerb verzerrt wird ist das diesen vollkommen egal. Und Fakt ist auch das ohne die geschlossene Gesellschaftsregelung das Thema in Bayern längst abgehakt wäre, und keine mehr brummen werden. Erst de Möglichkeit dazu hat das Chaos geschafft.
Am 22. April 2008 um 12:29 Uhr
Kurz noch Fragen an David:
Warum sollte oder darf der Busfahrer nicht über seinen Bus entscheiden und das rauchen erlauben lassen?
Warum darf in der U-Bahn selbst dann nicht geraucht werden wenn 6 Raucher da sind, und nur 5 Nichtraucher?
Warum darf der Chef einer Tageszeitung nicht entscheiden, ob im Redaktionsbüro geraucht wird oder nicht?
Warum darf im Zug nicht geraucht werden, wenn der Lokführer selber Raucher ist, oder eine der Angestellten?
Würde es nicht reichen alle öffentlichen Verkehrsmittel mit “Raucher” zu kennzeichnen, weil ja niemand gezwungen ist diese zu benutzen (man kann ja laufen)?
Am 22. April 2008 um 13:49 Uhr
@David:
Vielen Dank für Deinen überaus amüsanten und unterhaltsamen Kommentar, bei dessen Lektüre sich mir zunächst eine Frage aufdrängt:
Ist David Raucher oder Nichtraucher?
Ich wäre bereit (obgleich ich dies nicht tue), einen größeren Geldbetrag auf ersteres zu setzen.
Aber setzen wir uns mal mit Deinen Argumenten auseinander:
Einschränkung der Eigentumsrechte des Wirts: Wie Stefan bereits sehr schön auseinandergesetzt hat, muss sich ein Wirt an Regeln halten, wenn er eine Gaststätte betreibt, u.a. an Hygienerichtlinien, den Jugendschutz, Steuergesetze, Sperrstunden, etc. Durch all das wird in sein freies Handeln eingegriffen, und gegen all diese Regeln kann der Wirt auch durch das Anbringen eines Hinweises am Eingang (z.B. »Achtung: Ich wasche meine Hände nie und spucke in die Suppe.«) nichts ausrichten – er riskiert höchstens die Schließung des Lokals.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du gegen solche Minimalstandards für Hygiene & Co. etwas einzuwenden hast. Daher zieht dieses Argument auch nicht, wenn es um den Schutz aller Anwesenden vor dem Rauch einiger Süchtiger geht. (Ja, jetzt verschärfen wir das Vokabular mal ein bisschen!)
Was ist liberal? Du kritisierst:
Natürlich sind Verbote typischerweise nicht das, was ein liberaler Geist liebt. Stattdessen tritt ein Liberaler für den Schutz individueller Rechte ein.
Und so ist das auch hier: Ich (und viele andere) treten dafür ein, dass jeder Mensch das Recht auf eine rauchfreie Lunge hat. Natürlich hat auch jeder das Recht auf eine raucherfüllte Lunge – solange er dabei keinem anderen seine Präferenz mit aufzwingt.
Kneipiers in der Zwickmühle: Tatsächlich wäre eine eindeutige Regelung das Beste. Dann nämlich müsste sich kein Wirt zwischen Gesundheit und vermeintlichem Geschäft, zwischen zwei Kundengruppen, zwischen Pest und Cholera entscheiden. Denn da kann er nur falsch entscheiden.
Ein level playing field herzustellen ist meiner Ansicht nach Aufgabe des Gemeinwesens, und eben dies ist hier nicht geschehen.
Wahl der Vergleiche: Du kritisierst meine Kritik am bei den BLOGs gezogenen Vergleich zwischen Schwimmern/Nichtschwimmern und Rauchern/Nichtrauchern.
Diese Kritik erhalte ich aufrecht. Nichtschwimmer können Schwimmen lernen, Schwimmen ist nicht gesundheitsschädlich, uns insbesondere ist es selbst bei einem gemeinsam genutzten Schwimmbecken nicht so, dass die Tiefe des Wassers im Schwimmerbereich irgendeinen Einfluss auf die Wassertiefe im Nichtschwimmerbereich hat. Nichtschwimmer werden also nicht durch die Schwimmer geschädigt.
Das ist bei Rauchern und Nichtrauchern anders. Da zieht die rauchige Luft durch den ganzen Raum und auch in die Lungen der Nichtraucher.
Das von mir angegebene Beispiel mit dem Knüppeln ist tatsächlich zutreffender. Aber auch das von David geschilderte Beispiel mit dem betrunkenen Autofahrer, der andere Verkehrsteilnehmer auf seinen Zustand aufmerksam macht, ist gut: Nur dadurch, dass die anderen Verkehrsteilnehmer weiterhin Auto fahren, stimmen sie nicht konkludent zu, vom betrunkenen Autofahrer geschädigt zu werden.
Ein paar direkte Fragen an David:
Zum Schluss habe ich noch ein paar direkte Fragen an David. Beginnen wir mit der bereits eingangs erwähnten:
Am 22. April 2008 um 14:14 Uhr
Nochmal @David:
Ich hatte geschrieben:
... und auch generell dafür plädiert, Rauchen immer dann zu untersagen, wenn andere Menschen dadurch beeinträchtigt werden (könnten). Das würde überall gelten, selbst in der eigenen Wohnung, sobald dadurch andere Menschen (Kinder, Partner, Nachbarn) beeinträchtigt und geschädigt werden.
Du hattest daraufhin gekontert:
Ich habe gerade noch einmal nachgesehen: Kodifiziert ist das Ganze in Art. 2 GG und dürfte damit recht universelle Gültigkeit besitzen, zumindest auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Ich gebe des Art. 2 GG noch einmal wieder:
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(Hervorhebungen von mir.)
Und das entspricht doch exakt dem von mir im ursprünglichen Blogpost formulierten: Jeder darf rauchen (das entspricht Absatz 1, Satz 1, erster Teilsatz), solange er damit niemand anderen schädigt (das entspricht Absatz 1, Satz 1, zweiter Teilsatz).
Wann wird nun jemand anderes geschädigt bzw. in seinen Rechten beeinträchtigt? Ein solches Grundrecht ist in Absatz 2 aufgeführt: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und zwar unabhängig davon, wer er ist und wo er ist.
Case closed
Am 22. April 2008 um 14:25 Uhr
Nun ja, David ist “wirtschaftsliberal”, will größtmögliche Freiheit des Unternehmers, Martin denkt dabei auch an den Mensch. Das ist der einzige Unterschied. Unternehmerfreiheit (biete alles an was auch nur im geringsten nachgefragt werden könnte, egal ob zum körperlichen Schaden) auf der einen, Grundrechte auf der anderen. Ich bin der Meinung das man hier eben abwägen muss (was 10 Jahre lang getan würde), und, wenn man sich schon dazu durchringt, die Wettbewerbsgleichheit wahren muss. So spräche ja theoretisch wenig gegen eine Raucherlaubnis in unbedienten “nurraucher” Kneipen, nur führt das in der Praxis zu Rechtsstreitigkeiten, Klagewellen, und Umsatzverlusten. Auch in Bayern hätte/hat niemand etwas gegen z.B. Raucherzimmer gehabt, nur hätte das alle ohne Raucherzimmer ausgelöscht.
Natürlich ist es irrsinnig das z.B. in Pfeifenclubs in England das rauchen verboten ist. Nur darf man das nicht den Nichtrauchern anrechnen, sondern eben den (Zigaretten-)rauchern, die nicht schon von sich Toleranz aufwiesen oder eigenständig in Fumoirs gingen. Deswegen kam es erst zu solchen Lösungen.
In der Praxis muss man doch aber sagen das der Aufschrei der sich teils in den Medien, teils in der FDP vollzieht kaum etwas mit der Realität zu tun hat. Die Menschen auf der Straße haben sich doch längst dran gewöhnt, kaum ein Raucher murrt, wenn er kurz nach draussen muss, sieht es sogar ein. Erst das “Parteiergreifen” für die Raucher und die Ausnahmeregelungen haben dafür gesorgt dass das Thema hochgekocht wird bzw. überhaupt noch besprochen wird. Im Ausland stören sich weder Wirte, noch Raucher an der Regelung. Deswgeen sollte man sich doch fragen ob, auch wenn die Regelung vom Staat kommt, und allein deswegen abzulehnen ist, nicht inhaltlich doch richtig ist. Hier sorgt aber die Ideologie, dass der Staat nichts regeln sollte, dafür, das auch inhaltlich korrekte Dinge, abgelehnt werden.
Eine gesellschaft frei von Regeln ist eine Utopie.
Am 22. April 2008 um 14:38 Uhr
Obwohl ich eigentlich der Meinung bin, daß alles – zumindest in Vergangenen Diskussionen – bereits durchexerziert wurde, möchte ich gerne doch nochmal antworten, bedanke mich im Übrigen auch für die Antwort.
Tatsächlich gibt es die beschriebenen Einschränkungen, aber Argumente, die neue Verbote und Richtlinien unter Rekurs auf bereits bestehende solche begründen, ziehen bei mir prinzipiell nicht. Ich bin schon ein Gegner der Praxis, das eine Gaststätteneröffnung nur von Staates Gnaden zu erfolgen hat. Auch hätte ich keinerlei Probleme damit, wenn hygienische Standards in einer Kneipe nicht eingehalten werden, solange darauf hingewiesen wird und man nicht unwissenderweise das eine oder andere zu sich nehmen muß. Eine solche Gefahr besteht bei gestattetem Rauchen nicht. Und wenn es klar und für jeden unmißverständlich angekündigt würde, dann könnte der Wirt von mir aus auch ins Gulasch kacken, wer’s mag kann’s essen.
Und jeder Wirt sollte das Recht haben, in seiner Gaststätte das Recht auf raucherfüllte Lungen zu gewähren, sofern es ihm beliebt. Das Recht auf die rauchfreie Lunge wird dadurch in keiner Weise tangiert.
Das finde ich immer wieder sehr interessant: Die etwa 25 % Raucher sind für’s Geschäft da, die 75 % Nichtraucher für die Forderung nach sauberer Luft. Die 75 % Nichtraucher bringen auch keine von Unternehmergeist erfüllten Gastwirte der neuen Generation hervor, die sich sagen: Mensch, rauchfreie Kneipen für mich und meinesgleichen, das wär’s doch, super Geschäftsidee, auf zu Ruhm und Reichtum! Nein, dafür braucht es die – offenbar ja mehrheitlich selbst rauchenden – Betreiber der bestehenden Gaststätten, die dann eben zurechtgeknechtet werden müssen, damit das Feierabendbier besser schmeckt.
Man muß beachten, auf welcher ebene der Vergleich läuft, nämlich auf der des Nicht[schwimmer | raucher]schutzes als dem Schutz des Nicht[schwimmers | rauchers] vor sich selbst, der nicht selbst entscheiden kann, daß das Wasser zu tief oder die Luft zu stickig für ihn ist. Auf dieser Ebene ergibt der Vergleich Sinn. Eine Gleichsetzung von Schwimmen und Rauchen fand nirgends statt.
Zu dem Knüppelbeispiel habe ich mich schon geäußert, das mit den Autos fand ich eigentlich zu albern, um darauf einzugehen. Aber gut: Der Knackpunkt ist nicht das gekennzeichnete Auto, sondern die gekennzeichnete Straße. Da alle wichtigen Straßen hierzulande staatlich betrieben sind, besteht kaum zu befürchten, daß sie zur Nutzung durch Bierleichen frei gegeben werden. Würden sie privat betrieben, wäre das ebenfalls sehr unwahrscheinlich, da in diesem Fall – genau umgekehrt übrigens zum Fall der Gaststätten, mit dem hier ja verglichen werden soll – deren Nutzung und somit der Umsatz wohl rapide zurückginge.
Wenn sich aber jemand eine private Rennstrecke baut und darauf mit gleichgesinnten 3-Promille+-Rennen fahren will, dann ist mir das recht.
Auch wenn ich derlei Gewissensbefrageung etwas absonderlich finde, ist ja keine Musterung hier: Ja, ich selbst bin tatsächlich Raucher, aber für meine Argumentation spielt das keine Rolle, da ich an den entscheidenden Stellen dezidiert nicht für irgendwelche Raucherrechte sondern nur für Eigentumsrechte eintrete. Ich spreche mich auch klar für ein Rauchverbot an Stellen aus, die von Nichtrauchern nicht gemieden werden können und wo Nichtrauchern auch keine Möglichkeit gegeben wird, eine eigene Gegenveranstaltung aufzumachen. Dazu gehören Ämter und im Zweifel (auch und gerade angesichts der Monopolsituation auf diesem Sektor) öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe, nicht aber privat betriebene Gaststätten, die entgegen der immer wieder, hier auch bei Dir anzutreffenden Behauptung, in keinem relevanten Sinn öffentliche Räume sind. Ich behaupte, daß ich das so auch tun würde, wäre ich Nichtraucher, kann aber nicht ausschließen, daß sich durch’s Nichtrauchen das Verhältnis zu individueller Freiheit ändert. Daß etliche Nichtraucher exakt genauso argumentieren wie ich, läßt mich das jedoch bezweifeln. In den Kneipen, in denen ich mich immer am liebsten aufhielt, machten die “paar Süchtigen” in der Regel übrigens auch schon die ganze Kundschaft aus. Jedenfalls den Teil, auf den man ungern hätte verzichten wollen.
Doch, aber was hat das mit dem Thema zu tun?
Ja, zugegeben, die insinuierte Verbindung zum analphabetismus war etwas grob, aber das entsprechende Beispiel war das erste, das mir einfiel, und das ich für ähnlich absurd hielt wie die Behauptung, das totale Rauchverbot sei total liberal. Aber sorry dafür.
Am 22. April 2008 um 15:05 Uhr
Kleine Idee am Rande: Was hätte wohl alles erreicht werden können, wären die Mitglieder solch geistreicher Veranstaltungen wie “Pro Rauchfrei” direkt auf Gastwirte zugegangen mit Angeboten wie “Wenn sie diese Kneipe für rauchfrei erklären, dann wird sie die Stammkneipe unserer Ortsvereinigung.”? Mancher Wirt hätte da bestimmt gesagt: “Gern, probieren wir, stinkt mir eh langsam, das.” So viel wie unter Zuhilfenahme der geballten Staatsmacht hätte man wahrscheinlich nicht erreicht, klar. Aber vielleicht doch einiges, und, meines Erachtens: Auf wesentlich liberalere Weise.
Am 22. April 2008 um 15:21 Uhr
@Martin: Habe Deinen zweiten Kommentar eben erst gesehen:
Und jetzt? Verfassungklage gegen das ZDF wegen der Boxkampfübertragungen?
Da steht doch nicht: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – auch im Sinne eines Rechtes auf unbelastete Luft – in jedem Raume und jeder Situation, in welchem bzw. welcher er sich aufzuhalten begehret.”
Am 22. April 2008 um 15:32 Uhr
Sport ist – jedenfalls, soweit ich mich da an meine Rechtsvorlesungen erinnern kann – tatsächlich eine Ausnahme, bei einigen Sportveranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe, musste man den Veranstalter auch per Unterschrift explizit von jeglicher Haftung befreien.
Wenn wir den Sport also mal außen vor lassen: Ja, dann verstehe ich den Art. 2 GG tatsächlich so, dass ich überall (auf Bundesgebiet) und jederzeit das Recht habe, körperlich unversehrt zu bleiben.
Körperliche Unversehrtheit wiederum ist sicherlich nicht abschließend und erschöpfend definiert und in einem Kommentar zum GG für alle Zeiten festgeschrieben worden, sondern wird sich am jeweils gültigen Kenntnisstand der Wissenschaften ausrichten.
Und dieser Kenntnisstand umfasst inzwischen eben auch das Wissen, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist. Und genau daher muss ich als Nichraucher das Rauchen eines anderen auch nirgends und zu keiner Zeit hinnehmen.
P.S.: Über wirkliche Privaträume – etwa, wenn ich woanders zu Besuch bin – lasse ich ja noch mit mir reden. Aber nicht über öffentlich zugängliche Räume. Und ja, dazu zählen auch Kneipen, jedenfalls, bevor sie zu Raucherclubs umgewidmet werden.
Am 22. April 2008 um 15:43 Uhr
Öffentlich zugänglich, ja, weil sie öffentlich zugänglich gemacht werden: Und gewöhnlich unter der Voraussetzung, daß die Bedingungen akzeptiert werden: “Du atmest meine Luft und trinkst mein Bier, wenn dir eins von beidem nicht paßt, kannst Du gerne gehen.” Es gibt ja auch kein Recht auf den Verzehr selbstgemachter Schnitzelbrötchen und selbstgebrauten Bieres in beliebigen Kneipen.
Die Verzweiflung könnte ich ja sogar verstehen, wenn hier eine kleine Minderheit von Nichtrauchern gegen eine riesige Mehrheit dauerqualmender Egomanen stünde. Aber, wie ich schon schrieb: Wir haben es zu tun mit einer großen Mehrheit, die es in der ja gar nicht so kurzen Zeit ihres schon länger dokumentierten Bestehens nicht auf die Reihe bekommen hat, sich das so dringend benötigte Angebot zu schaffen (außer durch die letztlich erfolgreiche Lobbyarbeit), noch die Nachfrage danach hörbar zu artikulieren. Es deutet einfach alles daraufhin, daß die ach so fiese, körperverletzende Rauchbelastung der überwältigenden Mehrheit der Nichtraucher eigentlich egal war, oder daß zumindest Rauchfreiheit nicht ganz so weit oben stand auf der Wunschliste. Da kamen wohl Ambiente und musikalische Untermalung, beispielsweise, deutlich früher. Und für die Rauchfreiheit hat sich ja jetzt auch eine Lösung gefunden, nämlich der staatliche Stinkefinger den man dem Wirt jetzt zeigen kann: “Mir gefällt’s hier, also parierst Du gefälligst, oder es gibt Saures!”
Am 22. April 2008 um 16:02 Uhr
An der Stelle hilft jetzt die Kenntnis, was zum so genannten dispositiven Recht gehört und was nicht. Die in den ersten zwanzig Artikeln des GG kodifizierten Rechte gehören mit absoluter Sicherheit zu den nicht-dispositiven Rechten. Auf diese kann also nicht verzichtet werden, auch nicht dadurch, dass ich die Bedingungen oder Forderungen eines anderen akzeptiere.
Diese Rechte stehen mir immer zu, es sei denn, ein höherwertiges Rechtsgut (das also im GG noch weiter vorne stehen müsste) stünde dem entgegen. Das ist im GG aber nur noch die Würde des Menschen in Art. 1 GG, und die wird sicherlich nicht berührt, wenn in Kneipen nicht geraucht werden darf.
Oder ist ein Mensch ohne Fluppe im Mund unwürdig? Ich denke nicht.
Prinzipiell gibt es dieses Recht schon – nur wird es gegen das Hausrecht des Wirtes abgewogen und in diesem Fall das Recht des Wirtes an seinem Eigentum (kodifiziert in Art. 14 GG) höher gewichtet.
Übrigens: Nicht nur die Tatsache, dass das Eigentum deutlich weiter hinten im GG steht als das Recht auf körperliche Unversehrtheit, verdeutlicht diesen Bedeutungsunterschied. Auch die Formulierung in Art. 14 GG ist – sagen wir es mal vorsichtig – nicht darauf gerichtet, das Recht am Eigentum als absolutes Recht zu etablieren:
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Die Phrase »Eigentum verpflichtet« ist wohl jedem geläufig und hier nicht weiter wichtig, und auch die Enteignung soll nicht weiter interessieren – beides ist aber daher interessant, weil hier schon im GG das Recht auf Eigentum quasi dem Gemeinwohl untergeordnet wird, wenn auch mit Entschädigungsansprüchen etc.
Blicken wir aber auf Absatz 1: »Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. «
WHAM! Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Das ist gleich eine Einschränkung und legitimiert Dinge wie den Nichtraucherschutz per Gesetz sofort, zumal der Nichtraucherschutz auf Art. 2 GG zurückgeführt werden kann.
Hhhm, sieht schlecht aus für Wirte, die ihre Gäste rauchen lassen wollen …
Am 22. April 2008 um 16:17 Uhr
Und nochmal die ganz praktische Fragn: warum verbissen und ideologisiert gegen ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher führen, wenn es selbst nichtmal die Raucher oder Wirte stört? Es geht hier David doch garnicht um Gesetz, es geht um theoretisch Liberalitätsthesen die mit der Praxis garnichts zu tun haben, und die Menschen im Alltag nicht einmal stören. Wenn also so argumentiert wird, zeigt das, das man die Realität aus dem Auge verloren hat, und nur hochwissenschaftlich-theoretisch, ideologie-basiert argumentiert und dabei den Kern aus dem Auge verliert.
@Martin
Natürlich könnten einzelne Wirte, die keine Angestellten haben, das rauchen erlauben, wenn sie es “kennzeichnen”. Praktisch hätte dann jeder Nichtraucher die Wahl, und arbeiten müsste dort auch niemand. Nur ist dies eben aus Wettbewerbsgründen nicht möglich – hier gilt, gleiches Recht und gleiche Chancen für alle Gewerbetreibenden. Deswegen sind die Regelungen in Rheinland-Pfalz ja auch gekippt worden weil die Zimmerregelung bestimmte Wirte benachteilig.
@David:
wenn sich irgendein rauchender Italiener, Ire oder Schotte deine Thesen durchliest, wird er kurz gähnen, sich fragen warum sich da jemand so aufregt, das nächste Guiness bestellen, im vollen Pub sitzen, und dann irgendwann mal kurz vor die Tür gehen. Ganz ohne Aufregung.
Im übrigen waren selbst in Bayern die Mehrheit der Wirte für ein Rauchverbot, obwohl sie es vorher nicht selber eingeführt hatten. Im alleingang konnte kein Wirt ein Rauchverbot erlassen, gilt es für alle, waren die meisten einverstanden.
David ist dann wahrscheinlich einer derjenigen die klagen und Gerichte anstrengen, weil sie sich nicht gütlich, untereinander im Konsens einigen können. Immer findet man ein Fitzel den man anbringen kann, um gegen etwas zu sein, und eine an sich sinnvolle Regelung auf den Kopf stellen zu wollen.
Ist also müßig darüber zu diskutieren, und, eigentlich typisch deutsch. Laissez-faire in Frankreich, coole Italiener, trinkende Schotten – alle sitzen lieber gemeinsam mit ihren nichtrauchenden Freunden gesellig im Pub als sich von Labertaschen zutheoretisieren zu lassen.
Am 22. April 2008 um 16:37 Uhr
Paßt nicht damit zusammen, daß es im Sport möglich ist. Dann ist es in gewissem Maße nämlich doch dispositiv, und es gibt keinen Grund, warum ausgerechnet Sport die Ausnahme sein sollte. Sport ist meines Wissens kein rechtsfreier Raum, die von Dir benannte Ausnahmestellung des Sportes kann also nur eine faktische sein, keine rechtlich notwendige.
Die Abwägung des Eigentumsrechtes mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit geht meinem begrenzten juristischen Verständnis nach im Übrigen fehl: Abgewogen werden müßte hier zunächst das Recht auf Eigentum mit dem Recht auf Aufenthalt auf ebendiesem Eigentum. Erst dann, wenn das Recht auf Aufenthalt als das Höherstehendere eingestuft würde, könnte die von Dir gebrachte Argumentation überhaupt greifen: Dann wird der Nichtraucher durch eine an sich legale Handlung nämlich in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt und man kann nicht von ihm verlangen, daß er selbst die Initiative ergreift und sich dem entzieht, weil er ja ein Recht auf Aufenthalt hat. Meines Erachtens gibt es aber kein a priorisches Recht auf Aufenthalt.
Abgesehen davon interessiert mich die Vereinbarkeit mit dem GG eigentlich nicht; ich hoffe zwar, daß diese vom BVerfG als nicht Vorhanden angesehen werden wird, habe aber auch meine Zweifel daran. Nur weil etwas laut BVerfG mit dem GG vereinbar ist, muß ich es aber noch nicht gut und richtig finden, tu ich beim Inzestparagraphen ja auch nicht. Das gilt im Übrigen auch für irgendwelche Überlegungen, ob das Recht auf Aufenthalt denn behauptet werden könne. Mein Rechtsverständnis ist nicht mit den Gesetzen dieser Republik identisch.
Am 22. April 2008 um 17:26 Uhr
“Erst dann, wenn das Recht auf Aufenthalt als das Höherstehendere eingestuft würde, könnte die vo…”
Es gibt kein Recht auf Aufenthalt in irgendeiner Gaststätte – weder für Raucher, noch für Nichtraucher –, das hat ja aber nichts damit zu tun das dort Hygiene- und Gesundheitsschutzgesetze gelten. Es bleibt jedem Wirt unbenommen Raucher oder Nichtraucher aus seiner Gaststätte rauszuschmeißen.
Richtig ist auch, das es kein Recht auf das rauchen in irgendeiner Gaststätte gibt. Das hat das Verfassungsgericht zuletzt auch dargestellt – man muss sich ja nicht in einer Gaststätte aufhalten um rauchen zu können.
Also, wenn man argumentiert das der NR kein Recht auf Aufenthalt hat, hat es der Raucher auch nicht, insofern kann sich jeder Raucher dem “nichtrauchen müssen” leicht entziehen in dem er keine Gaststätte aufsucht. Es gibt also weder ein priorisches Recht auf Aufenthalt, noch auf den Konsum auf Tabak, da man aber atmen muss, ist hier wohl Vorrang einzuräumen. Der Raucher muss nicht rauchen, der Nichtraucher aber atmen.
Ansonsten stellt sich die Frage nach dem Gastaufenthaltsrecht eben garnicht wenn der Ort ein Arbeitsplatz ist. Es gibt kein Recht für meinetwegen eine Frau sich in einer Männersauna aufzuhalten oder umgekehrt, aber es gibt sehr wohl ein Recht auf Gesundheitsschutz/körperliche Unversehrtheit für die eben dort arbeitenden. Da weder Eigentum noch Umsatz des Inhaber durch solch ein Gesetz unverhältnismäßig oder überhaupt eingeschränkt wird, sind solche Gesetz vollkommen legitim. Anders wäre dies teils, wenn der Unternehmer wirtschaftliche Schäden davon tragen könnte, das war zuletzt ja auch auch nicht der Fall – die klagenden Wirte konnten keine Rückgänge nachweisen. Und nur ein bloßes “dagegensein” reicht da eben nicht.
Apropos Recht auf Eigentum:
Warum darf der Wirt das Bier nicht verdünnen?
Warum muss er Steuern abführen, wenn die Kneipe doch sein Eigentum ist, und man dieses höher bewerten sollte?
Warum ist eine Kneipe kein rechtsfreier Raum wenn die Kneipe doch das Eigentum des Wirtes darstellt?
Es muss also nochmal erklärt werden wo überhaupt das “Eigentum” des Wirtes tangiert wird, wenn Nichtraucherschutzgesetze letztlich wirtschaftlich neutral sind.
Wenn ansonsten kein Recht auf Aufenthalt gilt, stellt sich die Frage warum der Wirt eine öffentlich Kneipe (pub=public) eröffnen will, wenn er doch niemandem Aufenthalt gewähren will.
Jeder Wirt weiß worauf er sich einlässt wenn er eine Kneipe, eine Gaststätte, ein Restaurant eröffnet. Verliert er die Zuverlässigkeit, weil er z.B. Jugendlichen Alkohol ausschenkt o.ä. kann sein Laden geschlossen werden.
Alleine schon um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, braucht es weniger und simpler Regeln die für alle Unternehmer gelten. Sonst schenkt der eine nämlich 10-jährigen aus, der andere schlägt seine Gäste, der andere verdünnt das Bier, der nächste pinkelt in die Küche.
Am 22. April 2008 um 17:46 Uhr
Ich meine Dir, schon mehrmals meine Anerkennung und Bewunderung für Deine phänomenale Begriffstutzigkeit ausgesprochen zu haben, die mußt Du also nicht dauernd erneut unter Beweis stellen. Da Du ja immer fast wörtlich identisch die gleichen falschen oder unsinnigen Behauptungen äußerst und zu inhaltlicher Würdigung von Gegenargumenten offenkundig nicht fähig bist, stellt sich mir die Frage: Was willst Du denn noch?
Am 22. April 2008 um 19:18 Uhr
@David: Ich hoffe mal stark, Deine Liebesschwüre beziehen sich nicht auch mich …
Am 23. April 2008 um 03:39 Uhr
Nein, natürlich nicht. Du bemühst Dich ja wenigstens.
Am 19. Juni 2008 um 13:39 Uhr
@David
”..Körperverletzung ist, Einwilligung vorausgesetzt, nicht prinzipiell strafbar und wird oft sogar mit viel Bohei im Fernsehen übertragen..”
Daraus folgt, das ich Dir in jedem Lokal grundlos eine reinhauen darf. Dein Einverständnis dazu hast du ja (nach Deiner Argumentation) beim Betreten des Lokals gegeben. Wenn es Dir nicht passt, kannst Du ja schließlich woanders hingehen.
Das ist eine saublöde Argumentation. Der springende Punkt ist, daß ich als Nichtraucher meine Einverständniserklärung gerade NICHT erteile. Wenn Du hier mit der Definition der Körperverletzung argumentierst, müsste der Staatsanwalt – auch ohne Anzeige – aktiv werden, genauso wie er es müsste, wenn ich Dir eine einschwenke. Und das ist gut so, sonst gäbe es erheblich mehr Umsatzeinbrüche in unserer Lokalszene.