Befasst mit der Szene

Vorverurteilungen sind schlimm, und man sollte sich vor ihnen hüten; denn oftmals stellt sich dann hinterher heraus, dass man mit seinem »Schnellschuss« doch daneben lag. Daher soll dieser Text auch auf gar keinen Fall als ein solch verfrühter Urteilsspruch missverstanden werden, sondern als Kritik an der Gesetzeslage in Deutschland.

Gestern ist öfentlich geworden, dass gegen den SPD-Politiker Jörg Tauss, Mitglied des Bundestags und Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg, wegen des Besitzes von Kinderpornographie ermittelt wird. Der Bundestags hatte zuvor Tauss’ Immunität aufgehoben.

Auf Tauss ausmerksam geworden waren die Ermittler, weil er mit einem Mann aus Bremerhaven Kontakt haben soll, der seinerseits Kinderpornographie besitzt und mit diesem auch kinderpornographische Inhalte ausgetauscht haben soll.

Bei Durchsuchungen seiner Privat- und Diensträume stieß das BKA dann auf Kinderpornographie; in welchem Umfang und in welcher Art, das ist noch unklar – und für mich auch nicht unbedingt von Belang.

Bis hierhin geht also alles seinen normalen Gang, das einzige ungewöhnliche ist die Prominenz des Beschuldigten. In einigen Foren und Blogs sprießen nun Verschwörungstheorien, die u.a. darauf fußen, dass Jörg Tauss ein Kritiker der Vorratsdatenspeicherung war und sich wiederholt gegen allzu weit reichende Ermittlungsbefugnisse der Behörden ausgesprochen hat.

Für einige scheint klar zu sein, dass er nun mundtot gemacht werden soll, indem ihm belastendes Material untergeschoben und dann das BKA auf ihn gehetzt wurde. An solchen Phantasien möchte ich mich nicht beteiligen oder auch nur darüber spekulieren, ob das in Deutschland oder in der SPD überhaupt vorstellbar wäre. (OK, eine kurze Bewertung möchte ich doch abgeben: Das wäre eher in der SPD als in der BRD vorstellbar.)

Was mir jetzt allerdings nicht ganz in den Kopf will, ist folgende Darstellung aus dem Spiegel Online, die man aber auch in anderen Quellen so oder ähnlich findet:

Nach Durchsuchungen in Büros und Privatwohnungen des Politikers sagte ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft am Donnerstag: “Wir sind in Berlin fündig geworden.” Es sei “einschlägiges Material” beschlagnahmt worden. Dies bedeute aber nicht, dass Tauss damit überführt sei. Der Politiker habe das Material mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter erklärt.

[Quelle: SPON ]

Wie kann es denn sein, dass Tauss mit diesen Funden nicht überführt ist? In Deutschland ist bereits der Besitz von kinderpornographischen Darstellungen strafbar, nicht nur die Herstellung oder Verbreitung.

Dass Tauss solches Material besessen hat, ist seit gestern klar. Auch seine Einlassung, er habe dieses Material besessen, weil er sich in seiner Rolle als Abgeordneter »seit Jahren mit dieser Szene« befasse, ist keine Entschuldigung. Zum einen sind Abgeordnete keine Strafverfolger und keine Journalisten; gelangt ein Abgeordneter an Informationen, dass kinderpornographisches Material hergestellt oder verbreitet wird, dann sollte er sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden – aber eben nicht selbst ermitteln.

Die Immunität der Abgeordneten hat nicht den Grund, dass diese quasi »under cover« Verbrechen aufklären sollen, sondern soll verhindern, dass Abgeordnete mit der Androhung von Ermittlungsverfahren zu einem bestimmten (Abstimmungs-)Verhalten gezwungen werden können.

Wie man es auch dreht und wendet, und egal, ob Jörg Tauss die Kinderpornos nun wegen der eigenen Neigung oder wegen wie auch immer gearteten »Ermittlungen« besessen haben sollte – strafbar gemacht hat er sich wohl.

Daher kann ich nicht verstehen, dass die Staatsanwaltschaft davon spricht, Tauss sei noch nicht überführt. Doch, das ist er. Laut Gesetz spielen bei Kinderpornographie die Beweggründe keine Rolle, der Besitz ist immer strafbar. Auch für Mitglieder des Bundestages.

Ähnliche Artikel in diesem Blog:

Tags: , , , ,

Einen Kommentar schreiben

Dieses Blog verwendet Textile für Textauszeichnungen. HTML wird nicht unterstützt.